Erreichbarkeit:
Die Praxis ist in der Regel von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.30 bis 17.00 Uhr besetzt.
Sollten wir Ihren Anruf aufgrund von laufender Behandlung nicht sofort beantworten können, sprechen Sie bitte Ihre Nachricht und Telefonnummer auf unseren Anwortbeantworter- wir werden Sie so schnell wie möglich kontaktieren.

Beginn der Behandlung:
Bitte bringen Sie zum ersten Termin die ärztliche Heilmittelverordnung und, falls vorhanden, Ihren Befreiungsausweis für die Zuzahlung mit. Das Ausstellungsdatum der Heilmittelverordnung sollte nicht länger als 14 Tage zurückliegen.

Falls Sie verhindert sind:
Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte so früh wie möglich mit- entweder persönlich oder auf unserem Anrufbeantworter. Ein anderer Patient wird Ihnen dankbar sein, wenn er dadurch schneller eine Behandlung bekommt.

 


Logopädische Praxis

Leben ist Kommunikation - Kommunikation ist Leben.

Guten Tag! Mein Name ist Dorothea Becker.

Über Ihren Besuch in meiner Praxis würde ich mich freuen.

GESCHÄFTSZEITEN

  • Montag
    9:00-13:00 & 14:00-18:00

  • Dienstag
    9:00-13:00 & 14:00-18:00

  • Mittwoch
    9:00-13:00 & 14:00-18:00

  • Donnerstag
    9:00-13:00 | Nachm. geschlossen

  • Freitag
    9:00-13:00 & 14:00-18:00

  • Samstag
    Geschlossen

  • Sonntag
    Geschlossen

 

Staatlich anerkannte Logopädin

  • Abitur 1975, Marienschule Fulda
  • 1-jähr. Praktikum Kinderdorf St. Anton, Riedenberg b. Bad Brückenau
  • 4 Semester Studium Diplompädagogik, Universität Würzburg
  • Logopädenausbildung, staatl. Logopädenlehranstalt Marburg, Examen 1980
  • 2-jähr. Tätigkeit als Logopädin, Univ.-HNO-Klinik Tübingen, Abt. Phoniatrie/Pädaudiologie
  • Supervision von Studierendentherapien, Logopädenlehranstalt IFBE Marburg/Kassel
  • Praxisvertretungen
  • seit 1984 Arbeit in eigener Praxis in Bad Sooden-Allendorf

 

Die Praxis

Die Praxis ist zentral im Ortsteil Allendorf gelegen und problemlos mit Bahn, Stadtbus oder PKW zu erreichen.

 

Behandlung

Zur Durchführung einer Logopädischen Behandlung ist prinzipiell eine ärztliche Therapieverordnung erforderlich, die Sie bei Ihrem ersten Termin vorlegen müssen. Diese kann u. a. vom Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen, SPZ, Kieferorthopäden oder Zahnarzt ausgestellt werden.

Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Daher werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, bei Kindern und Jugendlichen zu 100 %. Erwachsene ohne Befreiungsausweis müssen je Verordnung 10 € Rezeptgebühr plus 10 % der Behandlungskosten Zuzahlung leisten.

 

Leistungsangebot

Diagnostik, Therapie und Beratung bei Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen aller Altersgruppen. Hierzu gehören u. a.:

Das breite Spektrum sämtlicher Sprach-, Sprech- und Hör- und Hörverarbeitungsstörungen im Kindesalter

Stimmstörungen (akute und dauerhafte Heiserkeiten, organischer, funktioneller, habitueller, psychischer und postoperativer Ursache)

Neurologisch und postoperativ bedingte Sprach- Sprech- Stimm- und Schluckstörungen inf. von Schlaganfällen, Tumoren, Unfällen oder chronisch-degenerativen neurologischen Erkrankungen

Sprechstörungen im Zusammenhang mit kieferorthopädischer Problematik durch Schwäche, Lähmung oder Fehlfunktionen im Gesichts-, Wangen-, Kiefer-, Lippen-, Zungen- und Rachenbereich.

Reizstrombehandlung bei Lähmungen im Kehlkopfbereich, sowie Behandlung von Facialisparesen.

Das Leistungsangebot umfasst zudem - mit Einverständnis des Patienten - die Kooperation mit Ärzten, Therapeuten anderer Disziplinen, Frühförderstellen, pädagogischen, therapeutischen und geriatrischen Einrichtungen etc.

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